Erstprüfung

Baurechtlich erforderliche Erstprüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen

  • RLT-Anlagen
  • RWA-Anlagen
  • CO Warnanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Wandhydranten
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Sicherheitsstrombeleuchtung

Hygieneinspektion

Baubegleitung

  • hygienische Beurteilung der relevanten Anlagenkomponenten – ggf. Abklatschproben

Luftkeimmessungen

  • Zum Nachweis, dass die Zuluft mindestens Außenluftqualität aufweist

Wasserproben

  • Bestimmung der Koloniezahl
  • Untersuchung auf Legionellen

Bericht

  • Bewertung der Messung
  • Benennung von Maßnahmen

Wirk-Prinzip-Prüfung/Vollprobetest (VDI 6010)

  • Grundlagenermittlung der sicherheitsrelevanten Anlagen
  • Gewerke übergreifende Prüfung der Brandfallmatrix
  • Gewerke übergreifende Schnittstellenprüfung
  • Grundlagenermittlung der sicherheitsrelevanten Anlagen

Die Gebäude und die technischen Einrichtungen werden immer komplexer und sind mit umfangreicher Sicherheitstechnik ausgestattet, die im Ereignisfall die vorgegebenen Schutzziele sicherstellen müssen. In der Wirk-Prinzip-Prüfung werden Lücken oder Kommunikationsprobleme der einzelnen Anlagen untereinander aufgezeigt. Diese Prüfung trägt wesentlich zur Sicherheit des Gebäudes bei und stellt sicher, dass die eingebauten sicherheitsrelevanten Anlagen im Ereignisfall bestimmungsgemäß angesteuert werden und verfügbar sind.

 

Wiederkehrende Prüfungen

Baurechtlich erforderliche Wiederkehrende Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen
(BetrVO Bundesland Berlin)

Gewerke Intervalle (Jahre) Typ
 RLT-Anlagen 3 PSV
 RWA-Anlagen 3 PSV
 CO-Warnanlagen 3 PSV
 Druckbelüftungsanlagen 3 PSV
 Feuerlöschanlagen 3 PSV
 Wandhydranten 3 PSV
 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen 3 PSV
 Sicherheitsstromversorgungsanlagen 3 PSV

Die Basis der Sachverständigenprüfungen bilden die Prüfgrundsätze der ARGE-Bau.

Wiederkehrende Prüfungen außerhalb der Betriebs-Verordnung

  • Arbeitsmittel
  • Hygieneprüfung von Lüftungsanlagen
  • Ortsveränderliche und ortsfeste E-Geräte
  • Hygieneprüfung von Trinkwasseranlagen